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Hilfsmittel (§33 SGB V)

Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. Sie gleichen körperliche oder geistige Funktionseinschränkungen aus oder erfüllen therapeutische Zwecke. Z.B. Hörgeräte, Sehhilfen, Gehhilfen, Rollstühle …

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