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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege kann sowohl als ambulante oder als teilstationäre Leistung in Anspruch genommen werden. Sie kann nötig sein, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt. Auch hier wird ein Teil der Kosten durch die Pflegekasse getragen. Dr. Löffler & Co. KG kauft gerne Ihre Forderungen an und finanziert sie vor.

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