Herzlich Willkommen bei der Dr. Löffler & Co. KG
Abrechnung im GesundheitswesenIhr zuverlässiger Partner seit 1964
Digitalisierung
Abrechnung ambulanter Pflegedienstleistungen
Erprobungsphase elektronischer Leistungsnachweis SGB XI
Zum 1. September 2024 beginnt laut Gesetz die dreimonatige Erprobungsphase des elektronischen Leistungsnachweises im Rahmen des Gematik Systems in der Abrechnung mit den Kostenträgern für ambulante Pflegediensleistungen. Die von Ihnen genutzte Pflegesoftware sollte es dann ermöglichen, einen digitalen Leistungsnachweis zu erstellen, den Sie uns dann übermitteln können. Diese telematische Übermittlung erfolgt über das sog. Kim System, das eine, angereichert mit einer Verschlüssungsfunktion, datenschutzrechtlich sichere Alternative zu e-mails ist. Ab dem 1. Dezember 2024 soll der Produktivbetrieb beginnen, sprich alle an der Abrechnung Beteiligten sollen in der Lage sein, entsprechende elektronische Leistungsnachweise für den SGB XI Bereich zu erzeugen, weiterzuleiten, zu empfangen und zu verarbeiten. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren, also bis zum 31. November 2026 ist der aktuelle Abrechnungsmodus per DTA- Datei und Papierleistungsnachweis, außerhalb der Telematik, weiterhin erlaubt.
Für die Abrechnung über uns bedeutet dies für unsere Pflegedienstkunden: Sie können uns zu Testzwecken ab dem 1. Oktober 2024 die Daten des digitalen Leistungsnachweises (Rechnungsdaten sind hier dann enthalten) im SGB XI Bereich über das Telematik System oder über die herkömmlichen Wege (Hochladen, USB. Stick) übermitteln. Ansprechpartner bei der Erzeugung dieser Daten ist dabei Ihr Softwaredienstleister. Da es sich bisher nur um Tests handelt, ändert dies vorerts nichts an der Tatsache, dass wir bis auf weiteres noch die Papierrechnung und den Papier Leistungsnachweis, sowie die DTA- Daten zu Abrechnungszwecken in bisheriger Form von Ihnen benötigen.
Das Team der Dr. Löffler & Co. KG bedankt sich für die Kooperation.
ZUFRIEDENE KUNDEN
Abrechnung im Gesundheitswesen
Wir sind stolz, zufriedene Kunden aus folgenden Fachrichtungen des Gesundheitswesens betreuen zu dürfen:
Ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege, Krankentransport-Unternehmen, Physiotherapeuten, Rehasport und Sanitätshäuser.
Falls Sie sich nicht wiederfinden: Sprechen Sie uns einfach an. Wir sind stets offen für Neues.

Ihre Vorteile
- Taggleiche Auszahlung
- Pünktlich & Zuverlässig
- Persönliche Ansprechpartner
- Keine Kündigungsfrist
An unsere Pflegedienste
Im Zuge der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) bereiten wir uns aktuell darauf vor, Ihre Daten noch reibungsloser zu verarbeiten.
Deshalb möchten wir Sie um Ihre Mithilfe bitten: Senden Sie uns nach Möglichkeit Ihre Leistungsnachweise im Bereich SGB11 zu Testzwecken auf dem Ihnen bereits bekannten Wege der Datenübertragung zu. Ihr IT-Dienstleister kann die hierfür nötigen Schritte einleiten.
Parallel dazu benötigen wir weiterhin – wie gewohnt – Papierrechnungen und elektronische Daten für den DTA Datenträgeraustausch.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mitarbeit an diesem Testlauf.