Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Abrechnungs-Leistungen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Mit mehr als fünf Jahrzehnten Erfahrung in der ambulanten Pflegebranche ist die Dr. Löffler & Co. KG ein zuverlässiger Partner für Pflegedienste.
Individuell abgestimmte Abrechnungslösungen sorgen dafür, dass sich Pflegeeinrichtungen voll auf die Betreuung ihrer Patientinnen und Patienten konzentrieren können – während alle finanziellen Prozesse effizient im Hintergrund organisiert werden.
Das bedeutet für Sie vor allem eines:
Schnelle und verlässliche Liquidität.
Nach Einreichung Ihrer Unterlagen erfolgt die Auszahlung vollständig und ohne Verzögerung – auf Wunsch sogar noch am selben Tag auf Ihrem Konto.
AUSSERDEM ÜBERNEHMEN WIR FÜR SIE
- die Einreichung der Belege
- die Buchungsarbeiten und das Mahnwesen
- die Übermittlung der Belege an die Krankenkassen in der geforderten Form (§40, SGB XI)
- die Rückläuferbearbeitung
- die Archivierung Ihrer Belege
- die Kommunikation mit Kostenträgern und Selbstzahlern
SIE SPAREN
- Zeit und Nerven
- Personalkosten
- Büromaterial und Portokosten
- Zinsen und Postengebühren bei den Banken
- Gebühren beim Steuerberater
- Archivierungskosten
WEITERE VORTEILE FÜR SIE
- Liquidität und Sicherheit ohne Wartezeit
- Unsere Gebühren sind von der Steuer absetzbar.
- Sie haben feste Ansprechpartner.
- Es gibt keine Kündigungsfristen.
- Rückläufer der Kostenträger senden wir Ihnen vorab per E-Mail zu.
- Einreichungslisten übersenden wir auf Wunsch direkt Ihrem Steuerberater.
- Wir liefern Statistikerstellung für die Investitionskostenpauschale.
- Wir erstellen die Statistik nach der PflegebuchführungsVO.
- Weniger Verwaltungsaufwand
- Keine Abhängigkeit von Ihrer Hausbank
Wichtige Details zu Umbaumaßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach §40, Abs.4, SGBXI ermöglichen Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1-5) Zuschüsse bis zu 4.180€ pro Maßnahme, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder selbständiges Wohnen zu ermöglichen.
Bezuschusst werden fest verbaute Umbauten (z.B. Badumbau, Treppenlifte). Der Antrag muss vor Umbaugebinn bei der Pflegekasse eingereicht werden. Ebenso muss die Genehmigung des Vermieters vorab eingeholt werden.
Jede Anpassung, die zur Erleichterung der Pflege notwendig ist, gilt als eine Maßnahme. Bei erneuter Verschlechterung des Gesundheitszustands kann ein weiterer Zuschuss beantragt werden.