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Betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen sind Leistungen, die nach dem Sozialgesetzbuch von der zuständigen Krankenkasse des Patienten genehmigt werden müssen. Hierfür muss der Patient bei seiner Krankenkasse einen Antrag stellen. Der Antrag ist in jedem Quartal den Rechnungen beizufügen. Die Abrechnung dieser Leistungen übernimmt die Dr. Löffler & Co. KG gerne für Sie.

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