Häusliche Krankenpflege
Die Häusliche Krankenpflege in Form der Behandlungspflege bildet einen wichtigen Zweig der deutschen Sozialversicherung und richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V). Die Leistungen wie etwa Medikamentengabe, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen werden vor allem von ambulanten Pflegediensten bzw. deren Mitarbeiterinnen erbracht. Die Leistungen müssen vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden und können dann vom Pflegedienst über die Dr. Löffler & Co. KG abgerechnet werden.