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Hilfsmittelnummer

Die Hilfsmittelnummer kennzeichnet ein medizinisches Produkt, das nachweisbar wirksam ist. Verschreibt der Arzt ein Hilfsmittel mit Hilfsmittelnummer, so ist die Krankenkasse verpflichtet, die Kosten hierfür ganz oder teilweise zu übernehmen. Eine eventuelle Selbstbeteiligung macht dann nur ca. 10 Prozent des Abgabepreises aus. 5 Euro sind der Mindestwert, 10 Euro der Höchstwert, der gezahlt werden muss.

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