Pflegegrade
Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt und in welcher Höhe. Er richtet sich danach, wie viel Hilfe die pflegebedürftige Person benötigt und ist in 5 Stufen gegliedert:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung