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Pflegegrade

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt und in welcher Höhe. Er richtet sich danach, wie viel Hilfe die pflegebedürftige Person benötigt und ist in 5 Stufen gegliedert:

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

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