Lebenslange Beschäftigtennummer/ LBNR
Seit dem 01.01.2023 ist bei der Abrechnung von Leistungen mit Kranken- und Pflegekassen die LBNR der Pflegekraft anzugeben und im DTA zu übermitteln, die die Leistung erbracht hat.
Seit dem 01.01.2023 ist bei der Abrechnung von Leistungen mit Kranken- und Pflegekassen die LBNR der Pflegekraft anzugeben und im DTA zu übermitteln, die die Leistung erbracht hat.
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