Genehmigungsnummer
Wird eine Leistung der häuslichen Krankenpflege von der Krankenkasse genehmigt, vergibt diese eine Genehmigungsnummer. Diese muss bei der Abrechnung über den DTA angegeben werden.
Wird eine Leistung der häuslichen Krankenpflege von der Krankenkasse genehmigt, vergibt diese eine Genehmigungsnummer. Diese muss bei der Abrechnung über den DTA angegeben werden.
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