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PBV-Listen

Sie regelt verbindlich die Art der Finanzbuchführung, Bilanzierung und Betriebsabrechnung für Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern im Sinne des SGB XI abgeschlossen haben. Pflegeeinrichtungen im Sinne der PBV sind ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sowie teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime). Ziel der Verordnung ist es, den Betreiber einer Pflegeeinrichtung zur Wirtschaftlichkeitskontrolle anzuhalten, die Fremdkontrolle der Verwendung von Fördermitteln zu erleichtern und eine bundesweit einheitliche Grundlage zur Kalkulation angemessener Pflegesätze zu schaffen. 

Die Dr. Löffler & Co. KG erstellt auf Wunsch eine Kontierung Ihrer Leistungen anhand der PBV, sodass

Ihnen die Beantragung von Förderleistungen wie der Investitionskostenpauschale erleichtert wird.

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